Lippischer TurnGau

Verband für Turnen, Spiele, Freizeit-, Breiten- und Gesundheitssport

                                                                                                                                                                         Letzte Aktualisierung: 14.03.2009

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Impressum

 

EHRUNGSORDNUNG  des  LIPPISCHEN  TURNGAUES

Richtlinien zur Verleihung der Gauehrenurkunde
 

1.    Die Gauehrenurkunde kann Mitgliedern verliehen werden, die im Allgemeinen in lang-jähriger, verdienstvoller Vereins- oder Turngautätigkeit dem Deutschen Turnen gedient haben.

       In besonderen Fällen kann diese Ehrung auch Förderern des deutschen Turnens zuteil werden.
 

2.    Antragsvordrucke sind bei der Geschäftsstelle des Lippischen Turngaues anzufordern.
 

3.    Für jede Verleihung ist eine Gebühr von € 13,-- zu zahlen.
 

4.    Die Verleihung wird in der Regel durch ein Vorstandsmitglied durchgeführt.
 

5.    Die Ehrenurkunde kann verliehen werden, wenn die zu Ehrenden

a)    eine Reihe von Jahren – in der Regel bei Männern 20 Jahre, bei Frauen 15 Jahre – ein  Ehrenamt im Verein oder Gau inne hatten, und sich stets für die Belange des Turnens eingesetzt haben.

       b)    es sollte ein Mindestalter von 35 Jahren vorhanden sein.
 

6.    Über die Verleihung entscheidet der Vorstand.
 

 

Anträge auf Ehrungen nach der Ehrungsordnung des Westfälischen Turnerbundes bzw. des Deutschen Turnerbundes sind beim Gauvorstand
zu stellen und einzureichen.

 

 Verleihung der Gauehrenmitgliedschaft

1.    Der Gauturntag kann auf Vorschlag des Vorstandes Mitglieder zu Gauehrenmitgliedern ernennen, wenn sich diese um das Deutsche Turnen und den Lippischen Turngau besonders verdient gemacht haben.
 

2.    Über die Ernennung erhält das Gauehrenmitglied eine Urkunde.
 

3.    Mit seiner Ernennung erhält das Ehrenmitglied Sitz und Stimme bei allen Gauturntagen auf Lebenszeit.
 

Vorstehende Ehrungsordnung wurde auf dem ordentlichen Gauturntag am 7. März 1992 in Schötmar beschlossen.