Lippischer TurnGau

Verband für Turnen, Spiele, Freizeit-, Breiten- und Gesundheitssport

                                                                                                                                                                         Letzte Aktualisierung: 14.03.2009

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Impressum

 

Ehrungsordnung des Westfälischen Turnerbundes e.V.

Präambel
Das Präsidium des Westfälischen Turnerbundes führt Ehrungen für Personen und Mannschaften sowie Ehrungen für seine Mitgliedsvereine, Gaue und Nichtmitglieder durch. In dieser Ehrungsordnung werden die Richtlinien für die Ehrungen festgelegt.
 

1 .        Grundsätzliches

Das Präsidium des Westfälischen Turnerbundes e.V. (WTB) kann lt. § 16 der Satzung Mitglieder der WTB-Vereine für besondere Verdienste ehren.
 

2.         Persönliche Ehrungen
 

2.1       Ehrennadel in Bronze

Personen, die viele Jahre ehrenamtlich innerhalb des WTB der Turngaue, der Bezirke und/oder der Vereine tätig waren oder die sich um die Entwicklung des Turnens in Westfalen verdient gemacht haben, kann die Ehrennadel in Bronze mit Urkunde verliehen werden.
 

2.2       Ehrennadel in Silber

Personen, die viele Jahre ehrenamtlich innerhalb des WTB, der Turngaue, der Bezirke und/oder der Vereine tätig waren oder die sich besondere langjährige Verdienste um die Entwicklung des Turnens in Westfalen erworben haben, kann die Ehrennadel in Silber mit Urkunde verliehen werden.
 

2.3       Ehrennadel in Gold

Personen, die sich außergewöhnliche Verdienste auf Landes- und Gauebene erworben haben, kann die Ehrennadel in Gold mit Urkunde verliehen werden. Die Verleihung erfolgt durch das Präsidium.
 

2.4       Ehrenmitgliedschaft

Auf Vorschlag des Präsidiums kann der Landesturntag Ehrenmitglieder ernennen.
 

3.         WTB - Ehrenplakette

Zu besonderen Anlässen kann die WTB-Ehrenplakette verliehen werden.
 

4.         Anträge  

4.1     Anträge auf Verleihung der Ehrennadeln (2.1 bis 2.3) sind von den Vereinen, den Bezirken, den Turngauen oder WTB-Gremien an das Präsidium des WTB auf Vordrucken zu stellen. Über die Anträge entscheidet das Präsidium.

4.2     Für die Bearbeitung eines Ehrungsantrages nach 2.1 bis 2.3 ist eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten, deren Höhe vom Präsidium festgesetzt wird. Anträge zu den unter 2.1 bis 2.3 genannten Ehrungen sind spätestens 2 Monate vor dem Verleihdatum zu stellen.
 

5.         Ehrungen für besondere sportliche Leistungen
 

Turnerinnen, Turner und Mannschaften können für herausragende sportliche Leistungen geehrt werden.
 

6.         Ehrung Verstorbener
 

Bei der Trauerfeier von WTB-Ehrenmitgliedern und Personen, die sich in besonderer Weise um das Deutsche Turnen verdient gemacht haben, soll das WTB-Banner gezeigt werden.
 

7.         Besondere Ehrungen für Vereine
 

7.1       Zum 25-, 50-, 75- und 140-jährigen Vereinsbestehen erhält der Verein eine Urkunde.
 

7.2       Zum 100-jährigen Vereinsbestehen wird ein Fahnenband und eine Urkunde verliehen.
 

7.3     Zum 125-jährigen Vereinsbestehen wird das bronzierte WTB-Wappen auf einer Eichenplatte mit Widmung und der Jahreszahl 125 verliehen.
 

7.4     Zum 150-jährigen Vereinsbestehen wird ein vergoldetes WTB-Wappen auf einer Eichenplatte mit Widmung und der Jahreszahl 150 verliehen.
 

8.         Allgemeines
 

Für weitere Ehrungen wird auf die Ehrungsordnung des Deutschen Turner-Bundes verwiesen.
 

Die Ehrungen sollen in würdiger Form und in feierlichem Rahmen erfolgen.
 

9.         Beschlussfassung
 

Diese Ehrungsordnung wurde am 10. Mai 1999 vom Hauptausschuss beschlossen und tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.