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LTG Geschäftsstelle

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Geholfen werden soll Sportvereinen, denen durch die Coronakrise aktuell eine Zahlungsunfähigkeit droht. Anträge können ausschließlich online ab dem 15.04.2020 bis zum 15.05.2020 im Förderportal des Landessportbundes NRW https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite gestellt werden. Hinweise zum Verfahren werden ab dem 09.04.2020 auf der Website des Landessportbundes NRW www.lsb.nrw veröffentlicht. Vereine müssen dabei detaillierte Angaben zu ihrer Einnahme- und Ausgabesituation machen. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 60 Prozent des nachgewiesenen Fehlbedarfs. Die Höchstförderung beträgt 50.000,- Euro.

 

UPDATE zum Soforthilfeprogramm für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe – Zahlungen vorerst gestoppt

Die Zahlung der NRW-Soforthilfe 2020 für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe wurde vorerst gestoppt. Das entschied das Wirtschaftsministerium (MWIDE) in Abstimmung mit dem Landeskriminalamt. Nach ersten Hinweisen auf Fake-Webseiten, die in Suchergebnissen prominent platziert waren, hatte das MWIDE am vergangene Woche Strafanzeige wegen Betrugs erstattet. Betreiber mit gefälschten Antragsformularen haben Daten abgefischt und diese mutmaßlich für kriminelle Machenschaften genutzt. Daraufhin hatte das Land die Bezirksregierungen angewiesen, die weitere Auszahlung der Gelder auszusetzen.

Wichtig: Die Antragstellung ist davon nicht berührt: Kleinunternehmer und Selbstständige können weiterhin die NRW-Soforthilfe beantragen. Cyberexperten von Wirtschaftsministerium und LKA raten erneut dringend, dafür ausschließlich die offizielle Internetseite zu nutzen: https://soforthilfe-corona.nrw.de.Offizielle Webseiten des Landes enden stets auf der Endung „.nrw“ oder „.nrw.de“.

Erhöhte Übungsleiterförderung (3 Millionen Euro)

Das mit 7,56 Millionen Euro ausgestattete Programm zur Förderung der Übungsarbeit in den Sportvereinen („Übungsleiterförderung“), das regelmäßig von 7000 bis 8000 Vereinen in Anspruch genommen wird, wird angesichts der Coronakrise von der Staatskanzlei um 3 Millionen Euro bzw. rund 40 Prozent aufgestockt. Damit soll die Bindung der für den Vereinsbetrieb unerlässlichen (auch nebenberuflich oder als Honorarkräfte tätigen) Übungsleiter*innen

unterstützt werden. Ein Vorziehen der Auszahlung (normaler Auszahlungstermin ist Oktober/November) auf den Sommer wird angestrebt. Anträge sind online über das Förderportal des Landessportbundes NRW unter https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite möglich. Ein entsprechendes Vereinsmailing werden wir morgen versenden und bitten Sie unabhängig davon, Ihre Vereine zu informieren.

Soforthilfeprogramm des Bundes

Das am 27. März 2020 auf der Website des MWIDE https://www.wirtschaft.nrw/nrwsoforthilfe-2020 gestartete Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmen und Soloselbständige steht auch Sportvereinen grundsätzlich offen, wenn sie unternehmerisch tätig sind. Auch selbständige Übungsleiter*innen/Trainer*innen können bei Vorliegen der Voraussetzungen Anträge stellen. Genaueres ergibt sich aus den auf der Website des MWIDE veröffentlichten Informationen. Antragstellungen sind ausschließlich online möglich und können bis zum 31.05.2020 gestellt werden. Die Pauschalzuschüsse betragen 9.000,- bis 25.000,- Euro.

 

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